In einem Grundsatzverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist es am 21.12.2011 gelungen, die Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen zu kippen. Von dieser Regelung wären viele, vor allem auch konfessionelle Krankenhäuser betroffen gewesen, die seit Jahrzehnten ein besonders hochwertiges Versorgungsangebot im Bereich der Perinatalmedizin aufgebaut haben. Dieses Angebot könnte mit der Mindestmenge nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das LSG hat diesen Beschluss nun für nichtig erklärt und wird voraussichtlich in den Urteilsgründen konkrete rechtliche Anforderungen an die künftige Verabschiedung von Mindestmengen formulieren. Frau Dr. Kerrin Schillhorn hat in diesem Grundsatzverfahren 7 nordrhein-westfälische Krankenhäuser vor dem LSG Berlin-Brandenburg (L 7 KA 64/10 KA u.a.) vertreten.