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Kaum ein Rechtsgebiet nimmt an Bedeutung in gleichem Maße zu wie das Recht der gewerblichen Schutzrechte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Dies spiegelt die Entwicklung in den Unternehmen wider: wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Wert eines Unternehmens noch zu 80% von den Sachanlagewerten bestimmt, sind es heute die immateriellen Vermögenswerte, die zu 80% den Wert eines Unternehmens begründen. Der sorgfältige Umgang mit diesen Rechten sowie deren Verteidigung ist unverzichtbar.
Patente, Marken, Software sind nur einige der Rechte, die der sorgfältigen Pflege und Verwaltung bedürfen.
Zu unseren Leistungen gehört die Begründung von Schutz ebenso wie die Verwaltung, Überwachung, Verwertung und Verteidigung von Schutzrechten, selbstverständlich auch international.
Risiken, die sich ergeben können im Zusammenhang mit der Organisation der Betriebsabläufe im Unternehmen, etwa bei der Sicherung von Arbeitnehmererfindungen oder bezogen auf geheimes technisches Know-how, hilft unsere Beratung ebenso zu vermeiden wie solche Risiken, die im Vorfeld, aber auch nach einer Unternehmensakquisition für gewerbliche Schutzrechte bestehen können.
Auch der Verwertung von Schutzrechten gilt unser Augenmerk. Wir prüfen, ob Sie Ihr Schutzrechtsportfolio optimal nutzen. Natürlich erstellen wir auch die zur Verwertung notwendigen Verträge.
Gewerbliche Schutzrechte haben unmittelbare Verknüpfungen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die wir im Team mit erfahrenen Steuerberatern und Betriebswirten betreuen. Dazu gehören Fragen um die Gestaltung oder Dokumentation von Verrechnungspreisen ebenso wie Fragen der Bewertung von Schutzrechten für bilanzielle Zwecke, Lizenzierung oder Verkauf.
Unser Beratungsansatz berücksichtigt Ihre Bedürfnisse als Unternehmer. Fragen Sie uns.
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