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Düsseldorf
 
Gesundheitswesen
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Krankenhausrecht umfasst ein großes Spektrum von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gründung, dem Betrieb und der Schließung von Krankenhäusern. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei alle Fragen der Zulassung zur Leitungserbringung wie z.B. die Aufnahme in den Krankenhausplan und der Abschluss von Versorgungsverträgen. Zentrales Thema des Krankenhausrecht ist darüber hinaus die Investitionsförderung, d.h. der Anspruch eines Krankenhauses auf Einzelförderung und Pauschalförderung. Daneben sind alle Aspekte der Leistungserbringung und der finanziellen Ausstattung von Krankenhausträgern zu nennen.

Darüber hinaus bezieht sich das Krankenhausrecht auch auf den Abschluss von Kooperationsverträgen, der Entwicklung von neuen Formen der (auch sektorenübergreifenden) Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern.

Unsere langjährige Expertise umfasst nicht nur den öffentlich-rechtlichen und sozialrechtlichen Bereich des Krankenhausrechts, sondern erstreckt sich auch auf Vergütungsfragen und sonstige rechtliche Aspekte des Betriebs von Krankenhäusern. Besondere Schwerpunkte bestehen dabei im Arbeitsrecht für Krankenhäuser und im Vergaberecht für Krankenhäuser.

Mandanten des Fachbereichs Krankenhausrecht/Medizinrecht:

  • frei gemeinnützige, private und öffentliche Krankenhausträger sowie Universitätskliniken
  • andere Leistungserbringer im Gesundheitsbereich, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung zur Leistungserbringung sowie in Kooperationsfragen

 

Leistungsprofil Krankenhausrecht:

  • Aufnahme in den Krankenhausplan
  • Führung und Abwehr von Konkurrentenklagen
  • Aufnahme in das Investitionsprogramm
  • Investitions- und Pauschalförderung
  • Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • Gründung und Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • integrierte Versorgung
  • Vergütung von Krankenhausleistungen
  • Mindestmengenregelungen
  • Fusionen und Zusammenlegungen von Krankenhäusern aus krankenhaus-planungsrechtlicher Sicht

 

Leistungsprofil Arbeitsrecht:

  • Beratung und Verhandlung von Tarifverträgen, insbesondere Haus- und Notlagentarifverträge
  • Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Outsourcing, Fremdvergabe von Dienstleistungen, Personalgestellung
  • betriebliche Altersversorgung, insbesondere Zusatzversorgungsrecht
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Chefarzt- und Belegarztverträge
  • arbeitsrechtliche Dauerberatung
  • Prozessvertretung

 

Leistungsprofil Vergaberecht:

  • Krankenhausneubau- und Sanierung über PPP-Modelle
  • Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen (Bauleistungen, Arzneimittel und sonstige Dienstleistungen)
  • Privatisierung von Reinigungs-, Verpflegungs- und anderen Serviceleistungen nach vorheriger Ausschreibung

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Mütze Korsch
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