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Der Fachbereich Unternehmens- und Finanzrecht umfasst die gesamte rechtliche Beratung zur Struktur und Finanzierung von Unternehmen und deren Kapitalgebern.
1. Gesellschaftsrecht/M&A
Die gesellschaftsrechtliche Beratung in- und ausländischer Unternehmen und natürlicher Personen ist ein Schwerpunktbereich von MKRG. Unsere Rechtsanwälte beraten auf allen Gebieten des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG etc.). Unsere Beratungspraxis umfasst unter anderem die Strukturierung, Gründung und Liquidation von Gesellschaften, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie Gesellschaftervereinbarungen, die Vorbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Corporate Governance, Kapitalmaßnahmen und Konzernrecht. Wir vertreten unsere Mandanten darüber hinaus auch bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten und verfügen über entsprechende langjährige forensische Erfahrung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt sind nationale und internationale M&A-Transaktionen. Wir organisieren Due Diligence-Prüfungen gemäß den Anforderungen des konkreten Falls, führen diese effizient durch, strukturieren die gesamte Transaktion und entwerfen und verhandeln die komplette Vertrags- und Transaktionsdokumentation auch bei komplexen und internationalen Käufen und Verkäufen privater oder börsennotierter Unternehmen. Bei Transaktionen mit Finanzinvestoren (z. B. Private Equity) wird MKRG insbesondere auch von den Management Teams bzw. der Unternehmerseite als anwaltlicher Berater sehr geschätzt.
Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht/M&A schließt ein:
2. Finanz- und Kapitalmarktrecht
Der Bankkredit steht in Wettbewerb mit anderen Finanzierungsformen. Damit geht eine ständige Weiterentwicklung und – insbesondere mit Blick auf den Anlegerschutz - auch Verrechtlichung der Kapitalmärkte mit entsprechenden Haftungsgefahren einher. Eine qualifizierte rechtliche und wirtschaftliche Beratung schafft einen nachweisbaren Mehrwert für den Mandanten. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen auf höchstem fachlichem Niveau, und zwar ohne jegliche Interessenkollisionen.
Wir beraten Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber und institutionelle Investoren bei der Strukturierung und rechtlichen und wirtschaftlichen Optimierung ihrer Finanzierung. Wir entwickeln maßgeschneiderte individuelle Lösungen und überprüfen Angebote Dritter auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Unser Leistungsspektrum beschränkt sich nicht auf die rechtliche Beratung bei der Erstellung und der Verhandlung der Finanzierungsverträge. Vielmehr bieten wir einen ganzheitlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Service. So unterstützen wir unsere Mandanten beispielsweise bei der Vorbereitung auf das Rating, bei der Analyse des Finanzmittelbedarfs, bei der Erstellung eines Businessplanes sowie der Planung der Finanzierung.
In Zusammenarbeit mit unserem Fachbereich Immobilienrecht strukturieren und begleiten wir Immobilienprojekte und Immobilientransaktionen jeder Größenordnung - die Finanzierung eingeschlossen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer finanz- und kapitalmarktrechtlichen Praxis ist die aufsichtsrechtliche Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten und Zahlungsinstituten.
Unsere Beratung umfasst unter anderem folgende Gebiete des Finanz- und Kapitalmarktrechts:
In der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sind wir sehr erfahren. Im Bedarfsfall können wir dabei auch auf unser Netzwerk zurückgreifen.
3. Handels- und Vertragsrecht
MKRG berät zudem in allen Fragen des Handels- und Vertragsrechts. Von Standardverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur Erstellung, Verhandlung und Abwicklung komplexer Vertragswerke betreuen wir umfassend und in allen Branchen. Durch unsere internationale Erfahrung sind wir auch mit den Vertragsgestaltungen vertraut, die unsere Mandanten bei Abschlüssen im Ausland und/oder mit ausländischen Geschäftspartnern benötigen.
MKRG berät insbesondere in den folgenden Bereichen des Handels- und Vertragsrechts:
Bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern oder Dritten vertritt MKRG ihre Mandanten selbstverständlich auch vor allen Gerichten und Schiedsgerichten.
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