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Düsseldorf
 
Unternehmens- und Finanzrecht
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Der Fachbereich Unternehmens- und Finanzrecht umfasst die gesamte rechtliche Beratung zur Struktur und Finanzierung von Unternehmen und deren Kapitalgebern.

 

1. Gesellschaftsrecht/M&A

 

Die gesellschaftsrechtliche Beratung in- und ausländischer Unternehmen und natürlicher Personen ist ein Schwerpunktbereich von MKRG. Unsere Rechtsanwälte beraten auf allen Gebieten des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG etc.). Unsere Beratungspraxis umfasst unter anderem die Strukturierung, Gründung und Liquidation von Gesellschaften, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie Gesellschaftervereinbarungen, die Vorbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Corporate Governance, Kapitalmaßnahmen und Konzernrecht. Wir vertreten unsere Mandanten darüber hinaus auch bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten und verfügen über entsprechende langjährige forensische Erfahrung.

 

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt sind nationale und internationale M&A-Transaktionen. Wir organisieren Due Diligence-Prüfungen gemäß den Anforderungen des konkreten Falls, führen diese effizient durch, strukturieren die gesamte Transaktion und entwerfen und verhandeln die komplette Vertrags- und Transaktionsdokumentation auch bei komplexen und internationalen Käufen und Verkäufen privater oder börsennotierter Unternehmen. Bei Transaktionen mit Finanzinvestoren (z. B. Private Equity) wird MKRG insbesondere auch von den Management Teams bzw. der Unternehmerseite als anwaltlicher Berater sehr geschätzt.

 

Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht/M&A schließt ein:


  • Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Gesellschaftsverträge und Satzungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen, Mitgliederversammlungen und Generalversammlungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen
  • Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Gesellschafter- und Aktionärsvereinbarungen
  • Pool-Vereinbarungen
  • Unternehmensverträge
  • Konzernrecht
  • Verschmelzungen und Spaltungen
  • Formwechsel
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Anfechtung von Gesellschafter- und Hauptversammlungsbeschlüssen
  • Rechtsschutz gegen Aufsichtsrats- und Beiratsbeschlüsse
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe (Asset Deals, Share Deals)
  • Übernahme börsennotierter Unternehmen
  • Rechtliche und schiedsgerichtliche Verfahren nach M&A-Transaktionen

 

2. Finanz- und Kapitalmarktrecht

 

Der Bankkredit steht in Wettbewerb mit anderen Finanzierungsformen. Damit geht eine ständige Weiterentwicklung und – insbesondere mit Blick auf den Anlegerschutz - auch Verrechtlichung der Kapitalmärkte mit entsprechenden Haftungsgefahren einher. Eine qualifizierte rechtliche und wirtschaftliche Beratung schafft einen nachweisbaren Mehrwert für den Mandanten. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen auf höchstem fachlichem Niveau, und zwar ohne jegliche Interessenkollisionen.

 

Wir beraten Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber und institutionelle Investoren bei der Strukturierung und rechtlichen und wirtschaftlichen Optimierung ihrer Finanzierung. Wir entwickeln maßgeschneiderte individuelle Lösungen und überprüfen Angebote Dritter auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Unser Leistungsspektrum beschränkt sich nicht auf die rechtliche Beratung bei der Erstellung und der Verhandlung der Finanzierungsverträge. Vielmehr bieten wir einen ganzheitlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Service. So unterstützen wir unsere Mandanten beispielsweise bei der Vorbereitung auf das Rating, bei der Analyse des Finanzmittelbedarfs, bei der Erstellung eines Businessplanes sowie der Planung der Finanzierung.

 

In Zusammenarbeit mit unserem Fachbereich Immobilienrecht strukturieren und begleiten wir Immobilienprojekte und Immobilientransaktionen jeder Größenordnung - die Finanzierung eingeschlossen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer finanz- und kapitalmarktrechtlichen Praxis ist die aufsichtsrechtliche Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten und Zahlungsinstituten.

 

Unsere Beratung umfasst unter anderem folgende Gebiete des Finanz- und Kapitalmarktrechts:


  • Strukturierung geschlossener Fonds einschließlich die Gestaltung der Prospekte
  • Private Placements
  • Projektfinanzierung
  • "Klassische" Unternehmensfinanzierung (Kapitalerhöhungen, publikumsfinanziertes Fremdkapital etc.)
  • Mezzanine-Finanzierungen (Genussrechte, Nachrangdarlehen, atypisch stille Beteiligungen etc.)
  • Sale-and-Lease-Back-Finanzierungen
  • Off-Balance-Sheet-Finanzierungen insbesondere von Immaterialgüterrechten wie Marken und Patente
  • Immobilienfinanzierung
  • Forfaitierung und Factoring
  • Venture Capital
  • Beteiligungsfinanzierung
  • Restrukturierung von Finanzierungen
  • Börsengänge mittelständischer Unternehmen
  • Delisting
  • Ad-hoc-Publizität
  • Umgang mit Insiderinformationen
  • Insiderverzeichnisse
  • Directors’ Dealings
  • Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zum Stimmrechtsanteil an börsennotierten Unternehmen
  • Öffentliche Erwerbsangebote nach dem Wertpapiererwerbs- und –übernahmegesetz (WpÜG)
  • Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
  • Finanzaufsichtsrechtliche Beratung von in- und ausländischen Finanzdienstleistungsinstituten in Bezug auf ihr Geschäft in Deutschland

 

In der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sind wir sehr erfahren. Im Bedarfsfall können wir dabei auch auf unser Netzwerk zurückgreifen.

 

3. Handels- und Vertragsrecht

 

MKRG berät zudem in allen Fragen des Handels- und Vertragsrechts. Von Standardverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur Erstellung, Verhandlung und Abwicklung komplexer Vertragswerke betreuen wir umfassend und in allen Branchen. Durch unsere internationale Erfahrung sind wir auch mit den Vertragsgestaltungen vertraut, die unsere Mandanten bei Abschlüssen im Ausland und/oder mit ausländischen Geschäftspartnern benötigen.

 

MKRG berät insbesondere in den folgenden Bereichen des Handels- und Vertragsrechts:


  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragshändlerrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Leasing
  • Kooperationen und Joint-Ventures
  • F&E, Qualitätssicherung
  • Outsourcing

 

Bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern oder Dritten vertritt MKRG ihre Mandanten selbstverständlich auch vor allen Gerichten und Schiedsgerichten.





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Mütze Korsch
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