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Im Fachbereich öffentliches Wirtschaftsrecht/Vergaberecht koordinieren wir diejenigen anwaltlichen Tätigkeiten, die Berührungspunkte zu Bund, Land, Kommunen sowie öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Gesellschaften der öffentlichen Hand aufweisen. Unabhängig davon, ob die öffentliche Hand hoheitlich, privatrechtlich oder z. B. als Beschaffer/Nachfrager am Markt tätig wird.
Wegen der thematischen Überschneidung arbeiten wir bei komplexen Projekten eng mit unseren Experten aus den anderen Fachbereichen, insbesondere mit dem Gesundheitswesen sowie dem Immobilien- und Baurecht zusammen. Gemeinsam entwickeln wir multidisziplinäre Strategien und Lösungen für alle Phasen von Großprojekten, z. B. im Bereich Public-Privat-Partnership (PPP-Modelle).
Das Vergaberecht stellt extrem hohe Anforderungen an die Praxis. Sei es als öffentlicher Auftraggeber oder als Wirtschaftsteilnehmer. Dies liegt an der Querschnittsfunktion des Vergaberechts mit den Schnittstellen von Europa-, Bundes- und Landesrecht sowie Technik und Recht. Hinzu kommen die hohe Regelungsdichte, die unterschiedlichsten und immer noch in Überarbeitung befindlichen Rechtsquellen sowie verschiedene und widersprüchlich entscheidende Rechtsschutzinstanzen. Dies alles hat nicht zu einer praxistauglichen Rechtsicherheit geführt. Und das ist in naher Zukunft auch nicht zu erwarten. Dabei hängen wirtschaftlicher Erfolg und auch (persönliche) Haftung von der sicheren Handhabung dieses formalen Rechtgebietes ab.
Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich des klassischen Vergaberechts schon lange weit über die gesetzlich normierten Sachverhalte hinaus ausgedehnt. So unterfallen heute auch z. B. Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, Vergaben in den nicht prioritären Dienstleistungen, Dienstleistungskonzessionen, Vergabe sonstiger Konzessionen, u. ä. zumindest den europarechtlich begründeten vergaberechtlichen Grundsätzen, wenn im Einzelfall von einer Binnenmarktrelevanz ausgegangen werden muss. Die Schwelle hierfür setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sehr niedrig an. Auch der Gesetzgeber erweitert ständig die dem Vergaberecht unterworfenen Sachverhalte. Aktuell betrifft dies den Verteidigungs- und Sicherheitssektor. Weitere vergaberechtliche Regelungen für die Dienstleistungskonzessionen hat die Kommission der Europäischen Union bereits angekündigt.
Wir, das Vergaberechtsteam von MKRG, haben uns das Ziel gesetzt, Ihnen Rechtssicherheit im Vergaberecht zu bieten. Fachkundig, praxisorientiert und mit der im Vergaberecht geforderten Schnelligkeit. Als Verbund von sechs erfahrenen Partnern und weiteren engagierten Rechtsanwälten können wir dies leisten. Als eines der herausragenden Spezialteams in dieser Materie. Seit mehr als einem Jahrzehnt sind wir in diesem komplexen Rechtsgebiet erfolgreich tätig und haben das Vergaberecht durch unsere Publikationen, Seminare und Vertretungen in Nachprüfungsverfahren ein Stück weit mitgeprägt. Die Entwicklung des Vergaberechts und seine Neuerungen, z. B. Public Privat Partnership-Projekte, haben wir von Anfang an maßgeblich begleitet. Und zwar sowohl auf Seiten öffentlicher Auftraggeber, als auch als Berater von Untenehmen im Beschaffungsvorgang. Unsere Erfahrungen beziehen wir auch daraus, dass wir selbst mehrfach Bieter in europaweiten Ausschreibungen waren.
Ansprechpartner in Düsseldorf:
Dr. Bettina Meyer-Hofmann
Telefon: 0211 / 8 82 92 – 9
meyer-hofmann@mkrg.com
Ansprechpartner in Köln:
Mathias Krause
Telefon: 0221 / 5 00 03 - 5
weihrauch@mkrg.com
In dem komplexen Rechtsgebiet des Öffentlichen Rechts hat sich unser kompetentes und auf langjährige Erfahrungen zurückblickendes Team umfassend auf den Bereich Real Estate spezialisiert. Zu unseren Stärken gehören fachübergreifendes öffentlich-rechtliches Know-how und spezifische Branchenkenntnisse. Dies begründet sich aus der engen Zusammenarbeit des Fachbereiches Öffentliches Wirtschaftsrecht mit den Fachbereichen Vergaberecht sowie Bau- und Immobilienrecht. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern erarbeiten wir multidisziplinäre Strategien und Lösungen für alle Phasen von Großprojekten, z.B. Pojektentwicklungen von Wohn-, Einkaufszentren oder Infrakstrukturbauvorhaben.
Mandanten des Fachbereiches Öffentliches Wirtschaftsrecht sind private Auftrageber (Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und große international tätigen Konzerne) wie auch öffentliche Auftraggeber (Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Versorgungsunternehmen).
In allen Phasen eines Projektes, von der Projektentwicklung bis zur Fertigstellung, beraten wir unsere Mandanten zielgerichtet und zugleich praxisorientiert unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Hintergrundes. Dabei legen wir großen Wert auf persönliche Kontakte mit den eingebundenen Behörden. Unseren Mandanten stehen wir natürlich auch in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bei der Durchsetzung ihrer Interessen zur Seite.
Ansprechpartner in Düsseldorf:
Dipl.-Verwaltungswirtin Edith Rautenbach
Telefon: 0211 / 8 82 92 – 9
rautenbach@mkrg.com
Ansprechpartner in Köln:
Dr. Kerrin Schillhorn
Telefon: 0221 / 5 00 03 - 5
schillhorn@mkrg.com
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