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Düsseldorf
 
Öff. Wirtschaftsrecht/Vergaberecht
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Aktuelle Entscheidungen

Online seit heute

Verfahrensrecht

Wann gibt der Beklagte Veranlassung zur Klageerhebung?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2012 - 13 W 16/12

Online seit 16. Mai

Verfahrensrecht

Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - VI ZB 49/11

Verfahrensrecht

Beweisaufnahme: Wann darf sie abgelehnt werden?

BGH, Urteil vom 13.03.2012 - II ZR 50/09

Online seit 15. Mai

Vergabe

Aufhebung der Ausschreibung erst ab 10% Kostenabweichung!

VK Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VK 6/12

Vergabe

VOF-Verfahren: Änderungen an Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - VK 5/12

Mietrecht

Für Räumungsanspruch gegen Untermieter genügt Gebrauchsüberlassung!

OLG München, Beschluss vom 06.03.2012 - 32 U 4456/11

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Im Fachbereich öffentliches Wirtschaftsrecht/Vergaberecht koordinieren wir diejenigen anwaltlichen Tätigkeiten, die Berührungspunkte zu Bund, Land, Kommunen sowie öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Gesellschaften der öffentlichen Hand aufweisen. Unabhängig davon, ob die öffentliche Hand hoheitlich, privatrechtlich oder z. B. als Beschaffer/Nachfrager am Markt tätig wird.


Wegen der thematischen Überschneidung arbeiten wir bei komplexen Projekten eng mit unseren Experten aus den anderen Fachbereichen, insbesondere mit dem Gesundheitswesen sowie dem Immobilien- und Baurecht zusammen. Gemeinsam entwickeln wir multidisziplinäre Strategien und Lösungen für alle Phasen von Großprojekten, z. B. im Bereich Public-Privat-Partnership (PPP-Modelle).

 

 

Vergaberecht


Das Vergaberecht stellt extrem hohe Anforderungen an die Praxis. Sei es als öffentlicher Auftraggeber oder als Wirtschaftsteilnehmer. Dies liegt an der Querschnittsfunktion des Vergaberechts mit den Schnittstellen von Europa-, Bundes- und Landesrecht sowie Technik und Recht. Hinzu kommen die hohe Regelungsdichte, die unterschiedlichsten und immer noch in Überarbeitung befindlichen Rechtsquellen sowie verschiedene und widersprüchlich entscheidende Rechtsschutzinstanzen. Dies alles hat nicht zu einer praxistauglichen Rechtsicherheit geführt. Und das ist in naher Zukunft auch nicht zu erwarten. Dabei hängen wirtschaftlicher Erfolg und auch (persönliche) Haftung von der sicheren Handhabung dieses formalen Rechtgebietes ab.


Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich des klassischen Vergaberechts schon lange weit über die gesetzlich normierten Sachverhalte hinaus ausgedehnt. So unterfallen heute auch z. B. Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, Vergaben in den nicht prioritären Dienstleistungen, Dienstleistungskonzessionen, Vergabe sonstiger Konzessionen, u. ä. zumindest den europarechtlich begründeten vergaberechtlichen Grundsätzen, wenn im Einzelfall von einer Binnenmarktrelevanz ausgegangen werden muss. Die Schwelle hierfür setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sehr niedrig an. Auch der Gesetzgeber erweitert ständig die dem Vergaberecht unterworfenen Sachverhalte. Aktuell betrifft dies den Verteidigungs- und Sicherheitssektor. Weitere vergaberechtliche Regelungen für die Dienstleistungskonzessionen hat die Kommission der Europäischen Union bereits angekündigt.


Wir, das Vergaberechtsteam von MKRG, haben uns das Ziel gesetzt, Ihnen Rechtssicherheit im Vergaberecht zu bieten. Fachkundig, praxisorientiert und mit der im Vergaberecht geforderten Schnelligkeit. Als Verbund von sechs erfahrenen Partnern und weiteren engagierten Rechtsanwälten können wir dies leisten. Als eines der herausragenden Spezialteams in dieser Materie. Seit mehr als einem Jahrzehnt sind wir in diesem komplexen Rechtsgebiet erfolgreich tätig und haben das Vergaberecht durch unsere Publikationen, Seminare und Vertretungen in Nachprüfungsverfahren ein Stück weit mitgeprägt. Die Entwicklung des Vergaberechts und seine Neuerungen, z. B. Public Privat Partnership-Projekte, haben wir von Anfang an maßgeblich begleitet. Und zwar sowohl auf Seiten öffentlicher Auftraggeber, als auch als Berater von Untenehmen im Beschaffungsvorgang. Unsere Erfahrungen beziehen wir auch daraus, dass wir selbst mehrfach Bieter in europaweiten Ausschreibungen waren.

 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Vergabe von Bauaufträgen nach VOB/A
  • Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach VOL/A
  • Vergabe von freiberuflichen Leistungen nach VOF
  • Vergaben nach der Sektorenverordnung
  • Vergaben im Sicherheits- und Verteidigungsbereich
  • Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
  • Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze
  • Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
  • Public-Privat-Partnership-Projekte

 

Leistungsprofil

  • Konzeptionierung von Auftragsvergaben für öffentliche Auftraggeber
  • Übernahme der Funktion der Vergabestelle
  • Beratung und Rechtsgutachten zu allen vergaberechtlichen Fragestellungen
  • Steuerung und Mitwirkung bei der Konzeption komplexer Vergabeverfahren auch in Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen und technischen Beratern
  • Beratung der Bieter bei der Angebotserstellung
  • Erläuterung und Vertretung von Vergabeempfehlungen bzw. Vergabeentscheidungen gegenüber öffentlichen Gremien und/oder Bürgern
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren

 

Ansprechpartner in Düsseldorf:
Dr. Bettina Meyer-Hofmann
Telefon: 0211 / 8 82 92 – 9
meyer-hofmann@mkrg.com

 

Ansprechpartner in Köln:
Mathias Krause   
Telefon: 0221 / 5 00 03 - 5
weihrauch@mkrg.com

 

 

Öffentliches Wirtschaftsrecht

 

In dem komplexen Rechtsgebiet des Öffentlichen Rechts hat sich unser kompetentes und auf langjährige Erfahrungen zurückblickendes Team umfassend auf den Bereich Real Estate spezialisiert. Zu unseren Stärken gehören fachübergreifendes öffentlich-rechtliches Know-how und spezifische Branchenkenntnisse. Dies begründet sich aus der engen Zusammenarbeit des Fachbereiches Öffentliches Wirtschaftsrecht mit den Fachbereichen Vergaberecht sowie Bau- und Immobilienrecht. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern erarbeiten wir multidisziplinäre Strategien und Lösungen für alle Phasen von Großprojekten, z.B. Pojektentwicklungen von Wohn-, Einkaufszentren oder Infrakstrukturbauvorhaben.

Mandanten des Fachbereiches Öffentliches Wirtschaftsrecht sind private Auftrageber (Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und große international tätigen Konzerne) wie auch öffentliche Auftraggeber (Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Versorgungsunternehmen).

In allen Phasen eines Projektes, von der Projektentwicklung bis zur Fertigstellung, beraten wir unsere Mandanten zielgerichtet und zugleich praxisorientiert unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Hintergrundes. Dabei legen wir großen Wert auf persönliche Kontakte mit den eingebundenen Behörden. Unseren Mandanten stehen wir natürlich auch in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bei der Durchsetzung ihrer Interessen zur Seite.

 

 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Abfallrecht 
  • Abgabenrecht (Beiträge, Gebühren)
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Beihilfen- und Subventionsrecht
  • Bergrecht
  • Bodenschutz- und Altlastenrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Energierecht
  • Enteignungsrecht
  • Immissionsschutzrecht (Umweltrecht)
  • Nachbarrecht (Wegerechte, Baulasten)
  • Öffentliches Personenbeförderungsrecht
  • Öffentliches Vertragsrecht
  • Raumordnungsrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht

 

Leistungsprofil

  • Real Estate Development
    • Standortprüfungen
    • Bewertung öffentlich-rechtlicher Risiken
    • Finanzierungsberatung
    • Unterstützung der Projektsteuerung und -leitung
  • Immobilien-Transaktionen
    • Due Diligence aus öffentlich-rechtlicher Sicht
    • Finanzierungsberatung
    • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen
  • Beratung bei Privatisierungen
  • Public Private Partnership (PPP-Modelle)
  • Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  • Prüfung der Rechtskonformität von Beihilfen
  • Kartellrechtliche Prüfungen und Anmeldungen
  • Öffentlich-rechtliche Verträge
    • Vertragsgestaltung
    • Vertragsprüfung
    • Mitwirkung bei Vertragsverhandlungen
  • Beratung in Fragen der Bauleitplanung
    • Unterstützung bei der Aufstellung von Bauleitplänen
    • Anregungen zu Bebauungsplanentwürfen
    • Prüfung von Bebauungsplänen
  • Beratung bei Baugenehmigungsverfahren
    • Konfliktbewältigung mit Nachbarn
    • Unterstützung bei der Erwirkung von Dispensen
    • Beratung bei der Übernahme von Baulasten
    • Beratung in Fragen des Denkmalschutzes
  • Beratung bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren
  • Beratung bei Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
  • Baubegleitende Rechtsberatung
    • Entwurf und Prüfung von Gestattungsverträgen
    • Sondernutzungsgenehmigungen und besondere Erlaubnisse
    • Zustimmungen im Einzelfall
    • Begleitung von behördlichen Abnahmen
  • Erstellung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen
  • Vertretung in behördlichen Vorverfahren
  • Prozeßführung vor den Verwaltungsgerichten

 

Ansprechpartner in Düsseldorf:                   
Dipl.-Verwaltungswirtin Edith Rautenbach          
Telefon: 0211 / 8 82 92 – 9                        
rautenbach@mkrg.com

 

Ansprechpartner in Köln:                   
Dr. Kerrin Schillhorn
Telefon: 0221 / 5 00 03 - 5                 
schillhorn@mkrg.com





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Mütze Korsch
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