Edith Rautenbach ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1990 in den Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts, des Immobilienrechts und des Öffentlichen Wirtschaftsrechts beratend und auch forensisch tätig. Aufgrund dieser Spezialisierung hat sie langjährige Erfahrungen in der Beratung von großen und mittelständischen Unternehmen der Bauindustrie, Architekten und Ingenieuren sowie von Projektentwicklern und Investoren. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich Bau- und Immobilienrecht liegt in der projektbegleitenden Beratung bei Bauvorhaben im Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbau.
Tätigkeitsschwerpunkte des Fachbereiches Öffentliches Wirtschaftsrecht, den sie leitet, sind vor allem das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Raumordnungsrecht, Immissionsschutz¬recht, Denkmalschutzrecht, Nachbarrecht, Abgabenrecht, Straßen- und Wegerecht sowie das öffentliche Vertragsrecht.