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Oliver Weihrauch leitet, gemeinsam mit einem weiteren Partner, den Fachbereich Vergaberecht der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er hat seit 1995 die Entwicklung des Vergaberechts von der haushaltsrechtlichen Lösung (bis Ende 1998), über die Schaffung eines subjektiven Rechtsschutzes durch das Vergaberechtsänderungsgesetz (1999), und die Schaffung der Vergabeordnung (2001) bis zu der jetzt in Kraft getretenen Vergaberechtsreform (2010) als Berater, Prozessvertreter und Autor intensiv mit begleitet.
Zu den Mandanten von Oliver Weihrauch zählen private Bieter ebenso wie öffentliche Auftraggeber. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung und Verfahrensleitung öffentlicher Auftraggeber bei der europaweiten Ausschreibung von komplexen PPP-Projekten sowie umfangreichen Dienstleistungen.
Neben dem Vergaberecht bilden auch das private Baurecht, das Architektenrecht und das Immobilienrecht weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Oliver Weihrauch. Hier berät er sowohl Industrieunternehmen, wie auch Investoren über bau- und immobilienrechtliche Risiken und entwirft und verhandelt Vertragskonzepte. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung der baubegleitenden Rechtsberatung, insbesondere großer Infrastrukturprojekte, Projektsteuerung, Beratung öffentlicher Auftraggeber und privater Bieter bei der Durchführung von Vergabeverfahren sowie Public Private Partnership-Projekten.
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